Schwerpunktschule

1. Einleitende Gedanken zur Integrierten Förderung

Das Thema Integrative Förderung ist heute eng verknüpft mit dem Begriff Inklusion, der durch das UN-Behindertenrechtsabkommen von 2006 ins Bewusstsein der Menschen rückte. Dieses Abkommen wurde von Bundesrat und –tag 2009 ratifiziert und damit auch das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung anerkannt. Auf  der Grundlage der Chancen-gleichheit und ohne Diskriminierung sollen die Vertragsstaaten ein integratives Bildungs-system auf allen Ebenen  gewährleisten. 

Als Ziele werden in dem Abkommen u.a. genannt:

• Achtung von Menschenrechten, Grundfreiheiten und menschlicher Vielfalt 

• Ermöglichung der Entfaltung von Persönlichkeit, Begabung, Kreativität, geistiger und körperlicher Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen

• Befähigung zur wirklich gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an einer freien Gesellschaft

• Dabei soll u.a. sicher gestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden, einschließlich Hochschulen und Erwachsenenbildung

• Unterstützungsmaßnahmen zur bestmöglichen schulischen und sozialen Entwicklung angeboten werden, mit dem Ziel der vollständigen Integration

• auf allen Ebenen des Bildungswesens Mitarbeiter und Fachkräfte für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und professionalisiert werden.

Sicher ist das UN-Abkommen erst einmal eine Absichtserklärung und der Weg zur wirklichen Inklusion weit. Im gemeinsamen Unterricht aller Kinder an der Schwerpunktschule können jedoch erste kleine Schritte zur Umsetzung dieser großen Ziele gemacht werden. 

2. Unterricht 

Der Unterricht an der Schwerpunktschule findet in erster Linie integrativ statt. Nur in Ausnahmefällen verlassen Kinder die Klasse und werden in Kleingruppen gefördert.

In jeder Klasse können bis zu 3 Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet werden. Die Zahl der Förderkinder pro Stufe sollte 10% nicht übersteigen. (Ausnahmen kann es nur bei SchülerInnen geben, die zum Einzugsgebiet der Grundschule gehören). Zur Sicherung der optimalen Lernbegleitung und Förderung aller Kinder arbeiten Grundschullehrkräfte, FörderschullehrerInnen und Pädagogische Fachkräfte eng in Klassen- und Stufenteams zusammen. Förderpädagogen sind für alle SchülerInnen zuständig. Dabei sollen Lernstörungen beobachtet, diagnostiziert und eventuell behoben werden, um Entstehung von Förderbedarf zu vermeiden.

Die Grundschule soll jedem Kind grundlegende Bildung ermöglichen. Daher steht jedem Kind nach der Grundschulordnung die benötigte Unterstützung zu, um die Regelschule im Rahmen einer Schwerpunktschule zu besuchen. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf werden auf Wunsch der Eltern und nach Entscheidung der Schulbehörde nicht in eine Förderschule, sondern in die Regelklassen der Schwerpunktschule aufgenommen. Sie werden dort integrativ und zieldifferent, d.h. nach dem Lehrplan und den Richtlinien der zuständigen Förderschule unterrichtet. 

3. Ablauf Gutachtenerstellung 

Es findet ein Austausch zwischen Eltern und Klassenleitung (evt. nehmen auch Fl und/oder PF teil) über den vermuteten Förderbedarf statt. Zu dem Gespräch muss mindestens eine Woche vorher eingeladen werden. Die Klassenleitung informiert über

unterschiedliche Fördermöglichkeiten:

• allgemeine und integrierte Fördermaßnahmen an der zuständigen Grundschule

• integrative Beschulung an der Schwerpunktschule

• Beschulung an der Förderschule

  Liegt ein vermuteter Förderbedarf vor, gibt die zuständige Grundschule das Kind in das Gutachtenportal ein. Die Schulleitung informiert über die Eingabefristen. Über das Portal wird die Meldung an die zuständige Förderschule weitergeleitet. Diese veranlasst die Erstellung des 

Gutachtens durch eine Förderlehrkraft.

Das Gutachten enthält Aussagen über die Art des Förderbedarfs und dessen Umfang und schließt mit einem der nachstehenden Fördervorschläge ab.

• Feststellung, dass kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt

• Förderung in einer Grundschule, verbunden mit Vorschlägen für allgemeine oder integrierte Fördermaßnahmen

• Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und Förderung im Sinne der Schule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt

Anschließend findet ein Gutachtengespräch statt. Die Eltern werden durch die Förderschule beraten und können ihren Schulwunsch äußern. 

Entscheidung über die Zuweisung des Förderortes durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Bei Überprüfung vor der Einschulung übernimmt die Schulleitung die Aufgaben der Klassenleitung. 

Weitere Einzelheiten können nachgelesen werden unter dem LINK 

„Handreichungen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs“.

4. Einteilung der Kinder in die Klassen

SchülerInnen, bei denen vor Schulbeginn ein Förderbedarf festgestellt wird, werden gleichmäßig auf die neu zu bildenden Klassen verteilt. Ebenso ist mit Integrationskindern zu verfahren, die im Laufe der Grundschulzeit von außerhalb dazu kommen. RegelschülerInnen der Grundschule Wirges, bei denen im Laufe ihrer Schulzeit ein Förderbedarf anerkannt wird, bleiben in ihrer Klasse.

5. Förderplanung

Die Förderpläne bilden die Basis der Arbeit der Lehrkräfte. Sie gelten für die IntegrationsschülerInnen in der Regel halbjährlich, werden in Absprache von den Regel- und FörderschullehrerInnen erstellt und mit Eltern und SchülerInnen besprochen. Zu diesem Gespräch werden die Eltern eingeladen. Sollten sie nicht erscheinen, werden sie noch einmal eingeladen. Eltern, die auch den zweiten Termin nicht wahrnehmen, erhalten den Förderplan per Post. Förderpläne sind kurz und knapp zu formulieren und enthalten konkrete Maßnahmen zur Förderung.

Die Betreuung der FörderschülerInnen ist Aufgabe aller Beteiligten. Die Hausaufgabenpläne (evt. Wochenpläne) sowie die Materialien erstellen die FörderlehrerInnen in Absprache mit den GSKollegInnen.

Bei Bedarf werden für leistungsschwache Kinder oder Kindern, die noch die deutsche Sprache erlernen, Förderpläne von den beteiligten Lehrpersonen erstellt. Diese müssen erstellt werden, wenn Noten in Fächern oder Teilbereichen ausgesetzt werden. Auch bei Zurückstellung oder Verbleiben in einer Klassenstufe sollen zunächst Förderpläne erstellt werden, die dann bei einer Entscheidung herangezogen werden können.

6. Leistungsbewertung und Zeugnisse

SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf erhalten gesonderte Zeugnisse (siehe Formular). Die verbalen Beurteilung beschreiben die erworbenen Kompetenzen und Lernfortschritte in den einzelnen Fächern. In Fächern, in denen die SchülerInnen nach der Grundschulordnung unterrichtet werden, können Noten erteilt werden. Im Zeugnis erscheint dann die Bemerkung "xy wurde in "Fach" zielgleich unterrichtet.

Das Zeugnis erstellt die Klassenlehrerin in enger Zusammenarbeit mit der Förderschullehrerin.

RegelschülerInnen, bei denen eine Note oder eine Teilnote ausgesetzt wurden, erhalten im jeweiligen Fach eine Verbalbeurteilung mit dem abschließenden Satz: "Die vereinbarten Ziele haben wir in deinem Förderplan für den Lernbereich xy festgehalten."

Förderkinder nehmen an den Leistungsüberprüfungen teil, erhalten dazu eine differenzierte Form, die ihrem Niveau entspricht. Auch alle anderen Bereiche (Mitarbeit, ...) werden zur Leistungsbeurteilung herangezogen. Sie erhalten in der Regel keine Noten, sondern eine verbale Beurteilung.

7. Diagnostik (Beobachtung/Lernstandserhebung)

Folgende Möglichkeiten der Diagnostik (I-Kinder ausgenommen):

• "Allgmeinwissenstests" über die Förderlehrerin aus einem Materialpool der Förderschule

• Materialpaket Förderdiagnostik aus dem Persen-Verlag

• Diagnostische Testverfahren sollten individuell zusammengestellt werden:

Möglichkeiten im Bereich Mathematik:

Eingangstest aus dem Zahlenbuch, Zählen, Auer-Programm siehe Förderschullehrerin, 2-3 schwierige Aufgaben (schuljahresentsprechend) lösen und Rechenwege versprachlichen und dadurch analysieren

Möglichkeiten im Bereich Deutsch:

Hamburger Schreibprobe, Hamburger Leseprobe, Wörterrätsel v. Erika Brinkmann, Analyse in kleinen eigenen Schreibtexten (Laute, p/b, o/u), Stolperwörter Lesetests, sich differenzierte

Lesetexte vorlesen lassen

8. Übergang 

Förderkinder, die an einer Schwerpunktgrundschule unterrichtet werden, wechseln nach der 4. Klasse an die zuständige Realschule plus oder IGS. Diese ist für die Kinder aus Wirges die Anne-Frank-Realschule in Montabaur. Zudem besteht die Möglichkeit den Förderort zu wechseln und die zuständige Förderschule in Siershahn zu besuchen. Hierfür muss ein Antrag bei der ADD gestellt werden. Um Eltern die Entscheidung zu erleichtern, organisieren die FörderlehrerInnen Schnuppertage an den jeweiligen Schulen. Es sollte frühzeitig (ab Dezember) der Kontakt zu den Schulen gesucht werden.


Adresse

Theodor-Heuss-Ring 4 
56422 Wirges

Kontakt

info@grundschule-wirges.de
Tel:   02602 9494110 
Tel  0151 55540672
Fax:  02602 9494120

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